Gesellschaftsrecht | Umwandlungsrecht
Im Gesellschaftsrecht spielen betriebswirtschaftliche und steuerliche Überlegungen häufig eine große Rolle. Für uns stehen deshalb praxisorientierte Lösungen im Vordergrund, die die persönlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belange unserer Mandanten berücksichtigen. Dabei werden wir schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen tätig:
- Gründung und Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Gemeinschaftsunternehmen
- Strukturierung von Unternehmen
- Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen von Unternehmen
- Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A), Übernahmeangebote, Buy-outs, Squeeze-outs
- Interessensvertretung von Unternehmern und Gesellschaftern bis hin zur Prozessführung bei Streitigkeiten
- Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsorganen
- Vorbereitung und Begleitung von Hauptversammlungen