Interessenvertretung / laufende Beratung von Unternehmen und Gesellschaftern

Den Gegenstand der Interessensvertretung bilden in diesem Bereich die (vorbeugende) Konfliktvermeidung und die Konfliktbewältigung. Die Konfliktvermeidung kann umfassen das Verhältnis von Unternehmen zu staatlichen Stellen oder zu seinen Geschäftspartnern und ebenso das interne Verhältnis von Gesellschaftern eines Unternehmens untereinander. Sie kann ferner stattfinden im Bereich der Gestaltung und der Verhandlung von Verträgen für das Unternehmen. Lässt sich ein Konflikt nicht vermeiden und kommt es zu Meinungsverschiedenheiten oder gar Streitfällen, dann vertreten wir die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich oder gerichtlich, entweder zu Gunsten des Unternehmens gegenüber Dritten oder gegenüber Mitgesellschaftern oder gegenüber der Gesellschaft. Dabei sind wir insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

  • die Beratung und Vertretung von Unternehmen in Vertragsangelegenheiten, insbesondere bei der Gestaltung, der Verhandlung, der Überprüfung und der Auslegung von Verträgen
  • die Beratung und außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung von Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Dritten oder bei der Abwehr von Ansprüchen von Dritten
  • die Beratung und außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung von Unternehmen bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Führungskräften
  • die Beratung und außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung von Unternehmern bei Gesellschafterauseinandersetzungen
  • die Beratung und außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung von Käufer oder Verkäufer bei Meinungsverschiedenheiten oder Streit nach dem Abschluss einer Unternehmenstransaktion