Erbrecht

Die Weitergabe des geschaffenen unternehmerischen oder privaten Vermögens an Familie oder Dritte möchten viele Erblasser nicht gerne ausschließlich dem Gesetz überlassen.
Das Erbrecht spielt deshalb insbesondere bei der lebzeitigen oder testamentarischen Übertragung von Vermögen eine Rolle, hat aber auch eine oftmals unterschätzte Bedeutung im Rahmen der sog. Notfallplanung und für Ausgleichs- und Gleichbehandlungsüberlegungen bei Unternehmensnachfolgen.

Nach dem Tod ist es in vielen Fällen für Erben und Pflichtteilsberechtigte ratsam, sich anwaltlich beraten und ggf. vertreten zu lassen. Im Vordergrund steht für uns dabei die einvernehmliche Lösung der anstehenden Fragen und die Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Dabei sind wir insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:

  • die Beratung bei der Grundsatzfrage, ob und inwieweit Vermögen bereits zu Lebzeiten des Übergebers durch Schenkungen übertragen werden oder erst auf den Tod des Erblassers übergehen soll
  • die Gestaltung und die Umsetzung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), insbesondere im Hinblick auf letztwillige Verfügungen wie v.a. Erbeinsetzung (einschließlich Vor- und Nacherbfolge), Anordnung von Vermächtnissen (einschließlich Vor- und Nachvermächtnisse), Auflagen, Bedingungen, Verwaltungsanordnungen, Teilungsanordnungen, Teilungsverboten, Testamentsvollstreckung sowie familienrechtlichen Anordnungen
  • die Beratung im Zusammenhang mit Pflichtteilsrechten
  • die Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • die Beratung und Unterstützung bei einvernehmlichen Erbauseinandersetzungen bis hin zur Prozessführung in erbrechtlichen Streitigkeiten