Immobilienrecht

Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit sehen wir in diesem Bereich in der Beratung, der Betreuung und der Umsetzung von Immobilienprojekten. Hierzu zählen vor allem Eigentumsübertragungen, die Begründung von Erbbaurechten und die Begründung von Teil- oder Wohnungseigentum im Bereich von Gewerbeimmobilien, aber auch im Bereich der Wohnimmobilien und nicht zuletzt Immobilienausgliederungen z.B. im Zuge von Unternehmensumstrukturierungen. Oft liegen solchen Gestaltungen komplexe Strukturen zu Grunde, vor allem bei Gewerbeimmobilien oder bei Wohnimmobilien, etwa im Bereich des Geschossbaus und von Wohnsiedlungen und insbesondere in komplizierten Zentrums- oder Altstadtlagen. Im Immobilienrecht spielt das Grunderwerbsteuerrecht und bei Gewerbeimmobilien spielen das Ertragsteuerrecht und ggf. das Umsatzsteuerrecht eine wichtige Rolle. Selbstverständlich kann Gegenstand einer (einfachen) Eigentumsübertragung auch ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung sein. Wir beraten darüber hinaus auch in allen Fragen des gewerblichen Pacht- und Mietrechts sowie bei Bauträgerverträgen.

Unsere Klientel sind bei Immobilientransaktionen sowohl gewerbliche Unternehmen als auch Privatpersonen, aber auch die öffentliche Hand.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich werden wir bundesweit immer wieder zur Unterstützung und Beratung bei Immobiliengroßprojekten herangezogen.